Anlage (zu § 8 Absatz 2)
Berechnung des Neutronenmultiplikationsfaktors
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2102)
Teil A
Anforderungen an die Bestimmung der reaktivsten Anordnung
Zum Ausschluss einer sich selbst tragenden Kettenreaktion ist jeweils die reaktivste Anordnung der Abfälle zu berücksichtigen. Die reaktivste Anordnung ist die Anordnung, die zum größten Wert des berechneten Neutronenmultiplikationsfaktors keff, calc zuzüglich der Summe σk aller seiner Ungewissheiten führt.
Bei der Ermittlung der reaktivsten Anordnung sind die Bandbreiten
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der element- und isotopenweisen Zusammensetzungen,
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der physikalischen und chemischen Beschaffenheiten der hochradioaktiven Abfälle und
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der in Teil B genannten reaktivitätsrelevanten Gebindeparameter
zu berücksichtigen. Außerdem sind alle zu erwartenden und abweichenden Entwicklungen des Endlagersystems mit den damit verbundenen geologischen, geophysikalischen und geochemischen Prozessen über den gesamten Bewertungszeitraum auf die Reaktivität der eingelagerten Spaltstoffe hin zu untersuchen und bei der Ermittlung der reaktivsten Anordnung zu berücksichtigen.
Bei der Ermittlung der reaktivsten Anordnung ist die Veränderung der hochradioaktiven Abfälle während des Bewertungszeitraumes, insbesondere auf Grund des radioaktiven Zerfalls und der im betrachteten Endlagersystem ablaufenden Prozesse, zu berücksichtigen. Zu diesen Prozessen gehören auch der Stofftransport und die mögliche daraus resultierende Akkumulation von Spaltstoffen.
Abdeckende oder andere konservative Annahmen dürfen für den gesamten Bewertungszeitraum oder abschnittsweise verwendet werden, wenn diese Annahmen für den jeweils unterstellten Zeitraum hinreichend begründet sind.
Die eingesetzten Berechnungsprogramme und Stoffdatenbanken müssen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und diesbezüglich qualifiziert sein.
Teil B
Berechnung zum Ausschluss einer sich selbst tragenden Kettenreaktion