Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 3 Art und Umfang des Aufwandes - Digitale Gesetze
Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (EndlagerVlV)
Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Vorausleistungen
§ 2 Vorausleistungspflichtige
§ 3 Art und Umfang des Aufwandes
§ 4 Ermittlung des Aufwandes, Erhebungsverfahren
§ 5 Vorausleistungsbescheid
§ 6 Verteilung des Aufwandes
§ 7 Fälligkeit der Vorausleistungen
§ 8 Erstattung der Vorausleistungen
§ 9 Anrechnung der Vorausleistungen
§ 10 Vorausleistungen für vor Inkrafttreten der Verordnung entstandenen Aufwand
§ 11 Bemessungszeiträume 1977 bis 2003
§ 12 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Art und Umfang des Aufwandes
Die Vorausleistungen können erhoben werden, wenn notwendiger Aufwand entstanden ist für
1.
die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung,
2.
den Erwerb von Grundstücken und Rechten,
3.
die Planung,
4.
die Erkundung,
5.
die Unterhaltung von Grundstücken und Einrichtungen,
6.
die Errichtung, die Erweiterung und die Erneuerung.