Kapitel IV Völkerrechtliche Verträge und Vereinbarungen
Kapitel V Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege
Kapitel VI Öffentliches Vermögen und Schulden
Kapitel VII Arbeit, Soziales, Familie, Frauen, Gesundheitswesen und Umweltschutz
Kapitel VIII Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport
Kapitel IX Übergangs- und Schlußbestimmungen
Art 44 Rechtswahrung
Rechte aus diesem Vertrag zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik oder der in Artikel 1 genannten Länder können nach Wirksamwerden des Beitritts von jedem dieser Länder geltend gemacht werden.