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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2025 (EinglMV 2025)
Eingangsformel
§ 1 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Eingliederungsleistungen
§ 2 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
§ 3 Neuberechnung der Anteile der Mittel nach Veränderung der Zuständigkeit von Jobcentern
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 4 Satz 5) Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 5 Satz 6) Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 7 Satz 4) Verteilung des Aufwendungsersatzes für Teilnehmenden an Förderungen der beruflichen Weiterbildung
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 7 Satz 4) Verteilung des Aufwendungsersatzes für Teilnehmenden an Förderungen der beruflichen Rehabilitation
Anlage 5 (zu § 2 Absatz 5 Satz 4) Verteilung der Mittel für Verwaltungskosten
Anlage 6 (zu § 2 Absatz 6 Satz 4) Verteilung der auf die Bundesagentur für Arbeit entfallenden Mittel für Verwaltungskosten nach Abzug der Mittel für überörtlich wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.