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Art 2 - Digitale Gesetze
Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen (EhrZAnerkErl 3)
Art 1
Art 2
Art 3
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
Art 2
Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.