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Art 3 - Digitale Gesetze
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (EhefZeugnÜbkG)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Inhaltsverzeichnis
Art 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 12 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.