Anlage 1 (zu § 1)
Liste der Rechtsakte der Europäischen
Gemeinschaften, die nach § 1 in dem in
Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten
Gebiet gemäß den von den zuständigen
Organen der Europäischen Gemeinschaften
erlassenen Ausnahmeregelungen mit folgenden
Maßgaben anzuwenden sind: