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§ 21 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
[object Object] (EdSchleifAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 9 Ziel und Zeitpunkt
§ 10 Inhalt
Unterabschnitt 1 Fachrichtung Edelsteingravieren
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Edelsteinschleifen
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Industriediamantschleifen
§ 21 Prüfungsbereiche
§ 22 Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen
§ 23 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 25 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 4 Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 3: Fachrichtung Industriediamantschleifen
§ 21 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Industriediamantschleifen in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Industriediamanten schleifen,
2.
Fertigungsplanung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.