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§ 16 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (EComKflAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschrift
§ 16 Inkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Schlussvorschrift
§ 16 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.