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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce (EComFPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Gegenstand
§ 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 4 Handlungsbereiche
§ 5 Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
§ 6 Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
§ 7 Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
§ 8 Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
§ 9 Bestandteile der Prüfung
§ 10 Schriftlicher Prüfungsteil
§ 11 Mündlicher Prüfungsteil
§ 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 15 Zeugnisse
§ 16 Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
§ 17 Ausbildereignung
§ 18 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 3 Satz 3) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 15 Absatz 1 und 2) Zeugnisinhalte
§ 1 Gegenstand - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im
E-Commerce oder
Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce.