Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
| § 1 | Anwendungsbereich und Zweck |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Überwachungsplan
(zu § 6 des Gesetzes)
| § 3 | Inhalt des Überwachungsplans und des vereinfachten Überwachungsplans; Frist zur Einreichung |
Abschnitt 3
Überwachung und Ermittlung
der Brennstoffemissionen; Emissionsbericht
(zu den §§ 6 und 7 des Gesetzes)
| § 4 | Allgemeine Grundsätze |
| § 5 | Methoden zur Ermittlung von Brennstoffemissionen |
| § 6 | Brennstoffmengen |
| § 7 | Berechnungsfaktoren |
| § 8 | Berücksichtigung des Biomasseanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes |
| § 9 | Berücksichtigung des Biomasseanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2a des Brennstoffemissionshandelsgesetzes |
| § 10 | Berücksichtigung des Anteils flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Brennstoffe nicht-biogenen Ursprungs bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen |
| § 11 | Berücksichtigung dauerhaft eingebundener oder gespeicherter Brennstoffemissionen bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen |