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§ 44 Finanzierungsgarantie - Digitale Gesetze
Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle" (DWG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Grundlagen der Anstalt
Abschnitt 2 Struktur der Anstalt
Abschnitt 3 Finanzierung der Anstalt
Unterabschnitt 1 Finanzwesen
§ 44 Finanzierungsgarantie
§ 45 Einnahmen
§ 46 Grundsätze der Wirtschaftsführung
§ 47 Bedeutung und Wirkung des Wirtschaftsplans
§ 48 Aufstellung des Wirtschaftsplans
§ 49 (weggefallen)
§ 50 Deckungsfähigkeit von Ausgaben
§ 51 (weggefallen)
§ 52 Vorläufige Wirtschaftsführung
§ 53 Ausführung des Wirtschaftsplans
§ 54 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Nachtrag zum Wirtschaftsplan
§ 55 Jahresabschluss
§ 56 Prüfungen
§ 57 Bekanntmachungen
Unterabschnitt 2 Vermögen, Beteiligungen, Baumaßnahmen
Abschnitt 4 Aufsicht
Abschnitt 5 Datenschutz
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Finanzierung der Anstalt
Unterabschnitt 1: Finanzwesen
§ 44 Finanzierungsgarantie
Der Deutschen Welle wird die Finanzierung derjenigen Angebote ermöglicht, die nach diesem Gesetz unter Berücksichtigung der rundfunktechnischen Entwicklung erforderlich ist.