Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG)
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt Rechtsform, Aufsicht
2. Abschnitt Aufgaben, Befugnisse
3. Abschnitt Geschäftsführung
4. Abschnitt Beiräte
5. Abschnitt Personalwesen
6. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
6. Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar des auf die Verkündung folgenden Jahres in Kraft.