Zweiter Teil Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
Dritter Teil Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
Vierter Teil Haftpflichtversicherung
§ 5a Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.