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Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
Eingangsformel
Erster Teil Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
Zweiter Teil Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
Dritter Teil Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
§ 5 Eintragung
§ 5a Ablehnung der Eintragung
§ 6 Löschung
§ 7 Meldepflichten
§ 8 Mitteilung über Eintragung und Löschung
Vierter Teil Haftpflichtversicherung
§ 5a Ablehnung der Eintragung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
§ 5a Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.