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[object Object] (DuPMedAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Projektmanagement
Abschnitt 4 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Designkonzeption
Abschnitt 5 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Printmedien
Abschnitt 6 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Digitalmedien
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 2 Dauer der Berufsausbildung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.