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[object Object] (DuPMedAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Projektmanagement
§ 11 Zeitpunkt
§ 12 Inhalt
§ 13 Prüfungsbereiche
§ 14 Prüfungsbereich „Projekte planen und umsetzen“
§ 15 Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 16 Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Designkonzeption
Abschnitt 5 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Printmedien
Abschnitt 6 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Digitalmedien
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 13 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Projektmanagement
§ 13 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Projekte planen und umsetzen“,
2.
„Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“,
3.
„Medien produzieren“ und
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.