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§ 11 Geschäftsordnung - Digitale Gesetze
Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft) (DSLBSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Der Vorstand
IV. Aufsichtsrat
§ 9 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung
§ 10 Vorsitzender und Stellvertreter
§ 11 Geschäftsordnung
§ 12 Einberufung
§ 13 Beschlussfassung
§ 14 Ausschüsse
§ 15 Schweigepflicht
§ 16 Vergütungen
V. Hauptversammlung
VI. Beirat
VII. Jahresabschluß und Gewinnverwendung
Inhaltsverzeichnis
IV.: Aufsichtsrat
§ 11 Geschäftsordnung
Im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Satzung gibt sich der Aufsichtsrat seine Geschäftsordnung.