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§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr - Digitale Gesetze
Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft) (DSLBSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
§ 3 Bekanntmachungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Der Vorstand
IV. Aufsichtsrat
V. Hauptversammlung
VI. Beirat
VII. Jahresabschluß und Gewinnverwendung
Inhaltsverzeichnis
I.: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Aktiengesellschaft - nachfolgend "Gesellschaft" genannt - führt die Firma DSL Bank Aktiengesellschaft.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.