(1) Dem Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Herstellung von Druck-Erzeugnissen, insbesondere Anfertigung von Druckformen und Drucken sowie Weiterverarbeitung von Drucken, in handwerksüblichen Verfahren.
(2) Dem Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Druckvorlagenherstellung:
- a)
Kenntnisse über Reprovorlagen,
- b)
Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten,
- c)
Kenntnisse der Retusche,
- d)
Kenntnisse über Stanzformzeichnungen,
- e)
Kenntnisse der Sensitometrie,
- f)
Kenntnisse der Farbenlehre,
- g)
Kenntnisse über Reproduktionsmaterialien einschließlich ihrer Verarbeitung,
- h)
Kenntnisse der Reproduktionstechniken,
- i)
Kenntnisse der Geräte und Maschinen,
- k)
Beurteilen der Reprovorlagen, der Retuschen und der Reprofilme sowie Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
- l)
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- m)
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 2.
Druckformherstellung:
- a)
Kenntnisse der Druckformarten,
- b)
Kenntnisse der Layouttechnik,
- c)
Kenntnisse der Manuskriptvorbereitung,
- d)
Kenntnisse der Satzarten,
- e)
Kenntnisse der Setzverfahren,
- f)
Kenntnisse der Korrekturzeichen,
- g)
Kenntnisse der berufsbezogenen Maßsysteme und Berechnungen,
- h)
Kenntnisse des Umbruchs und der Montage,
- i)
Kenntnisse der Druckformkorrektur,
- k)
Kenntnisse des Andrucks,
- l)
Kenntnisse der Geräte, Maschinen, Chemikalien und Hilfsstoffe,
- m)
Kenntnisse der Falz- und der Ausschieß-Schemen,
- n)
Beurteilen der Druckform und Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
- o)
Festlegen der Montagemethoden,
- p)
Herstellen der Einteilungs- und Standbogen,
- q)
Festlegen der Kopiermethoden,
- r)
Korrigieren der Texte,
- s)
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- t)
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 3.
Druck und Druckverarbeitung:
- a)
Kenntnisse der Druckverfahren,
- b)
Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,
- c)
Kenntnisse der Vorbereitung und Einrichtung von Druckmaschinen,
- d)
Kenntnisse des Fortdrucks,
- e)
Kenntnisse über Prägen und Stanzen,
- f)
Kenntnisse der Weiterverarbeitung, insbesondere des Schneidens, Falzens, Heftens und Klebens,
- g)
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- h)
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln,
- i)
Vorbereiten und Einrichten von Druckmaschinen,
- k)
Farbmischen,
- l)
Drucken ein- und mehrfarbiger Produkte,
- m)
Prägen und Stanzen auf der Druckmaschine,
- n)
Kontrollieren der laufenden Produktion,
- o)
Beurteilen der fertigen Druck-Erzeugnisse;
- 4.
Werk- und Hilfsstoffe:
- a)
Kenntnisse der Bedruckstoffe, der Druckfarben, der Druckformen und -platten sowie der lichtempfindlichen Materialien, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- b)
Kenntnisse über Klebstoffe, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- c)
Kenntnisse über Schmierstoffe, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- d)
Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüftechniken,
- e)
Prüfen der Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen,
- f)
Anwenden der berufsbezogenen Werkstoffnormen;
- 5.
Betriebstechnik:
- a)
Kenntnisse über die wichtigsten Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere ihren Aufbau, ihre Wirkungsweise, ihren Betrieb, ihre Wartung und Instandhaltung,
- b)
Kenntnisse über die Energieversorgung im Betrieb, insbesondere über energiesparende Maßnahmen,
- c)
Kenntnisse über Elektronik,
- d)
Kenntnisse über Steuer- und Regeltechnik,
- e)
Kenntnisse über Klimatisierung,
- f)
Überwachen technischer Betriebsmittel;
- 6.
Qualitätskontrolle:
- a)
Kenntnisse über Qualitätssicherung und -kontrolle,
- b)
Kenntnisse über Prüf- und Kontrollmethoden,
- c)
Kenntnisse der Abnahme- und Lieferbedingungen,
- d)
Anwenden von Prüfmethoden;
- 7.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung:
- a)
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes,
- b)
Kenntnisse über Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene,
- c)
Kenntnisse über persönliche Schutzausrüstung,
- d)
Kenntnisse über Arbeitsplatzgestaltung.