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Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Richteramt in Bund und Ländern
Abschnitt 1 Einleitende Vorschriften
Abschnitt 2 Befähigung zum Richteramt
§ 5 Befähigung zum Richteramt
§ 5a Studium
§ 5b Vorbereitungsdienst
§ 5c Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst
§ 5d Prüfungen; Verordnungsermächtigung
§ 6 Anerkennung von Prüfungen
§ 7 Universitätsprofessoren
Abschnitt 3 Richterverhältnis
Abschnitt 4 Unabhängigkeit des Richters
Abschnitt 5 Besondere Pflichten des Richters
Abschnitt 6 Ehrenamtliche Richter
Teil 2 Richter im Bundesdienst
Teil 3 Richter im Landesdienst
Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 7 Universitätsprofessoren - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Richteramt in Bund und Ländern
Abschnitt 2: Befähigung zum Richteramt
§ 7 Universitätsprofessoren
Jeder ordentliche Professor der Rechte an einer Universität im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist zum Richteramt befähigt.