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Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Richteramt in Bund und Ländern
Abschnitt 1 Einleitende Vorschriften
§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
§ 2 Geltung für Berufsrichter
§ 3 Dienstherr
§ 4 Unvereinbare Aufgaben
Abschnitt 2 Befähigung zum Richteramt
Abschnitt 3 Richterverhältnis
Abschnitt 4 Unabhängigkeit des Richters
Abschnitt 5 Besondere Pflichten des Richters
Abschnitt 6 Ehrenamtliche Richter
Teil 2 Richter im Bundesdienst
Teil 3 Richter im Landesdienst
Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Richteramt in Bund und Ländern
Abschnitt 1: Einleitende Vorschriften
§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.