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§ 33 Übergangsregelung für künftige Änderungen - Digitale Gesetze
Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMAV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Organisation, Befugnisse
Abschnitt 2 Verfahrensvorschriften
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 32 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
§ 33 Übergangsregelung für künftige Änderungen
§ 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Schlussvorschriften
§ 33 Übergangsregelung für künftige Änderungen
Für Anträge, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung jeweils in ihrer bis dahin geltenden Fassung.