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§ 6 Vorbehaltsklausel - Digitale Gesetze
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGÜbertrAnO)
Eingangsformel
§ 1 Befugnisse im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts
§ 2
§ 3 Zuständigkeit für den Erlass von beamtenrechtlichen Widerspruchsbescheiden
§ 4 Befugnis zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
§ 5 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts
§ 6 Vorbehaltsklausel
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Vorbehaltsklausel
Der Vorstand der Deutschen Post AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.