Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (DirektZahlDurchfV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Aktiver Betriebsinhaber
Teil 3 Basisprämienregelung
Teil 4 Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Anwendungsbestimmungen
§ 35 Übergangsregelung
§ 36 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen
Anlage 2 (weggefallen)
Anlage 3 (zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Anlage 4 (zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Anlage 5 (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
§ 34 Anwendungsbestimmungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Schlussvorschriften
§ 34 Anwendungsbestimmungen
Die §§ 19b und 20a sind mit Wirkung vom 28. Oktober 2016 anzuwenden.