Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (DirektZahlDurchfV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Aktiver Betriebsinhaber
Teil 3 Basisprämienregelung
Teil 4 Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 14 Zuständigkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Basisprämienregelung
Abschnitt 2: Nationale Reserve
§ 14 Zuständigkeit
Die Bundesanstalt ist mit Ausnahme des § 13 zuständig für die Überwachung und Berechnung der in der nationalen Reserve zur Verfügung stehenden Mittel.