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Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (DirektZahlDurchfV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Aktiver Betriebsinhaber
Teil 3 Basisprämienregelung
Abschnitt 1 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung
Abschnitt 2 Nationale Reserve
§ 13 Auffüllung der nationalen Reserve
§ 13a Kürzung der nationalen Reserve
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Mitteilungen
§ 16 Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
§ 16a Zuweisung von Zahlungsansprüchen
Teil 4 Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 14 Zuständigkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Basisprämienregelung
Abschnitt 2: Nationale Reserve
§ 14 Zuständigkeit
Die Bundesanstalt ist mit Ausnahme des § 13 zuständig für die Überwachung und Berechnung der in der nationalen Reserve zur Verfügung stehenden Mittel.