Abschnitt 1 Antragsberechtigung und Antragsinhalte
Abschnitt 2 Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und -sicherheit sowie Qualität digitaler Gesundheitsanwendungen
Abschnitt 3 Anforderungen an den Nachweis positiver Versorgungseffekte
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
Abschnitt 5 Inhalte und Veröffentlichung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Abschnitt 6 Beratung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abschnitt 7 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 8 Schiedsverfahren
Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
§ 24 Grundsätze - Digitale Gesetze
§ 24 Grundsätze
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.