Erster Abschnitt Aufwandsentschädigung, Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Unfallversicherung
Zweiter Abschnitt Unkosten- und Tagegeldpauschale sowie Reisekosten
Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 18
Mit dem Reisekostenpauschale sind, unbeschadet der in § 17 Abs. 1 und § 19 getroffenen Regelungen, alle Kosten, die den Mitgliedern des Bundestages für Fahrten im Wahlkreis entstehen, abgegolten.