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§ 32 Übergangsvorschriften - Digitale Gesetze
Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister (DHRV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Lenkungsausschuss
Abschnitt 2 Fachausschuss
Abschnitt 3 Geschäftsstelle
Abschnitt 4 Datenverarbeitung und Datenübermittlung
Abschnitt 5 (weggefallen)
Abschnitt 6 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung der Daten des Registers
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 32 Übergangsvorschriften
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 28) Gebührenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Schlussvorschriften
§ 32 Übergangsvorschriften
Diese Verordnung gilt auch für die Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die bis zum 31. Juli 2019 bereits beantragt wurden, aber noch nicht vollständig erbracht sind.