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§ 8 - Digitale Gesetze
Satzung DG BANK AG (DGBankSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Organe der Aktiengesellschaft
IV. Der Vorstand
§ 6
§ 7
§ 8
V. Aufsichtsrat
VI. Hauptversammlung
VII. Beiräte
VIII. Geschäftsjahr
IX. Sonstiges
Inhaltsverzeichnis
IV.: Der Vorstand
§ 8
1.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes.
2.
Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.