Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 28 - Digitale Gesetze
Satzung DG BANK AG (DGBankSa)
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Grundkapital und Aktien
III. Organe der Aktiengesellschaft
IV. Der Vorstand
V. Aufsichtsrat
VI. Hauptversammlung
VII. Beiräte
VIII. Geschäftsjahr
IX. Sonstiges
Inhaltsverzeichnis
VI.: Hauptversammlung
§ 28
1.
Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluß ergebenden Bilanzgewinns.
2.
Junge Aktien aus Kapitalerhöhungen können mit Vorzügen bei der Gewinnverwendung versehen werden.