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Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Rahmenbedingungen für die Teilnahme
Teil 3 Struktur, Dauer und Inhalte der berufsbezogenen Deutschsprachförderung
Teil 4 Zulassung der Kursträger; Beauftragung von Prüfstellen
Teil 5 Expertengremium; Kostenerstattung
§ 24 Expertengremium
§ 25 Kostenerstattung
Teil 6 Datenverarbeitung; Monitoring
Teil 7 Übergangsregelungen; Inkrafttreten
§ 24 Expertengremium - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Expertengremium; Kostenerstattung
§ 24 Expertengremium
Zur Bewertung von Lehrplänen, Lehr- und Lernmitteln, zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle sowie Fortentwicklung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung richtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Expertengremium ein.