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Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (DesignG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Schutzvoraussetzungen
Abschnitt 2 Berechtigte
§ 7 Recht auf das eingetragene Design
§ 8 Formelle Berechtigung
§ 9 Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten
§ 10 Entwerferbenennung
Abschnitt 3 Eintragungsverfahren
Abschnitt 4 Entstehung und Dauer des Schutzes
Abschnitt 5 Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens
Abschnitt 6 Nichtigkeit und Löschung
Abschnitt 7 Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
Abschnitt 8 Rechtsverletzungen
Abschnitt 9 Verfahren in Designstreitsachen
Abschnitt 10 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
Abschnitt 11 Besondere Bestimmungen
Abschnitt 12 Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Abschnitt 13 Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
Abschnitt 14 Übergangsvorschriften
§ 8 Formelle Berechtigung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Berechtigte
§ 8 Formelle Berechtigung
Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.