Abschnitt 5 Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens
Abschnitt 6 Nichtigkeit und Löschung
Abschnitt 7 Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
Abschnitt 8 Rechtsverletzungen
Abschnitt 9 Verfahren in Designstreitsachen
Abschnitt 10 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
Abschnitt 11 Besondere Bestimmungen
Abschnitt 12 Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Abschnitt 13 Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
Abschnitt 14 Übergangsvorschriften
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 - Digitale Gesetze
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 56 Absatz 5 und § 57 Absatz 1 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.