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§ 36 Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen - Digitale Gesetze
Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (DerivateV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Marktrisiko
Abschnitt 3 Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko
Abschnitt 4 Stresstests
Abschnitt 5 Strukturierte Produkte mit derivativer Komponente
Abschnitt 6 Besondere Veröffentlichungs- und Meldebestimmungen
§ 35 Angaben im Verkaufsprospekt eines Publikumsinvestmentvermögens
§ 36 Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen
§ 37 Angaben im Jahresbericht
§ 38 Berichte über Derivate
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Besondere Veröffentlichungs- und Meldebestimmungen
§ 36 Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen
Die Informationen nach § 35 Absatz 2 sind in zusammengefasster Form auch in den wesentlichen Anlegerinformationen gemäß § 166 des Kapitalanlagegesetzbuches darzustellen.