| Nr. | Messung/Kontrolle | Häufigkeit/Darstellung | |
| Ablagerungs- und Stilllegungsphase | Nachsorgephase | ||
| 1 | Meteorologische Daten | ||
| 1.1 | Niederschlagsmenge | täglich, als Tagessummenwert | täglich, summiert zu Monatswerten |
| 1.2 | Temperatur (min., max., um 14:00 Uhr MEZ/ 15.00 Uhr MESZ) | täglich | Monatsdurch- schnittswert |
| 1.3 | Windrichtung und -geschwindigkeit des vorherrschenden Windes | täglich | nicht erforderlich |
| 1.4 | Verdunstung | täglich | täglich, summiert zu Monatswerten |
| 2 | Emissionsdaten | ||
| 2.1 | Sickerwassermenge | täglich, als Tagessummenwert | halbjährlich |
| 2.2 | Zusammensetzung des Sickerwassers1) Die zu messenden Parameter sind in der Deponiezulassung festzulegen. Mit Ausnahme der Häufigkeit der Kontrollen ist die LAGA-Mitteilung 28 „Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien“ (Stand April 2019, redaktionell ergänzt November 2019, abrufbar unter https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Mitteilungen.html), zu beachten. | vierteljährlich | halbjährlich |
| 2.3 | Menge und Zusammensetzung des Oberflächenwassers) | vierteljährlich | halbjährlich |
| 2.4 | Aktiv gefasste Gasmenge und Zusammensetzung (CH4, CO2, O2, N2, ausgewählte Spurengase) | Gasmenge täglich, als Tagessummenwert; Zusammensetzung einmal monatlich; ausgewählte Spurengase einmal halbjährlich | Gasmenge wöchentlich, als Halbjahressummenwert; Zusammensetzung einmal halbjährlich |
| 2.5 | Wirksamkeitskontrollen der Entgasung2) Organoleptische Kontrollen sind an noch offenen Deponieabschnitten wöchentlich vom Deponiebetreiber durchzuführen. An temporär oder endgültig abgedeckten oder abgedichteten Deponieabschnitten oder Deponien hat der Deponiebetreiber die Wirksamkeit einer eventuellen Entgasung oder der Restgasoxidation halbjährlich mittels Messungen mit Flammenionisationsdetektor, Laser-Absorptionsspektrometrie oder mittels anderer gleichwertiger Verfahren auf der Deponieoberfläche und an Gaspegeln im näheren Deponieumfeld zu kontrollieren. | wöchentlich bzw. halbjährlich | halbjährlich |
| 2.6 | Geruchsemissionen | bei Geruchsproblemen | bei Geruchsproblemen |
| 3 | Grundwasserdaten | ||
| 3.1 | Grundwasserstände | halbjährlich3) Die Grundwasserstände sind mindestens bei jeder Probennahme für die Bestimmung der Grundwasserbeschaffenheit zu messen. Bei stark schwankendem Grundwasserspiegel sind die Messungen häufiger vorzunehmen. | halbjährlich) |
| 3.2 | Grundwasserbeschaffenheit/ Kontrolle der Auslöseschwellen4) Es ist eine Nullmessung vor dem Beginn der Ablagerungsphase durchzuführen, die mindestens die Parameter des zu erwartenden Sickerwassers umfasst. Danach ergeben sich die zu messenden Parameter auf Grund der Zusammensetzung des Sickerwassers und der Grundwasserqualität. Die Untersuchungen für Nummer 3.2 sind von Prüflaboratorien durchzuführen, die für die betreffenden Untersuchungen nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-03 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) akkreditiert und gegebenenfalls nach landesspezifischen Vorgaben notifiziert oder anerkannt sind. Die von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall herausgegebenen Technischen Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien (LAGA Mitteilung 28, Stand April 2019, redaktionell ergänzt November 2019, abrufbar unter https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Mitteilungen.html), sind zu beachten. | vierteljährlich | halbjährlich |
| 4 | Daten zum Deponiekörper | ||
| 4.1 | Setzungsmessungen und Stabilitätsuntersuchungen5) Setzungsmessungen sind an repräsentativen Schnitten der Deponie durchzuführen. Die Messergebnisse müssen auch bei einem Wechsel des Messverfahrens miteinander verglichen werden können und als Zeitreihen der Höhenlinien darstellbar sein. Bei größeren Abweichungen von den Setzungsprognosen sind die Ursachen zu klären und die Prognosen zu korrigieren. | jährlich | jährlich |
| 4.2 | Struktur und Zusammensetzung des Deponiekörpers7) Daten für den Bestandsplan der betreffenden Deponie: Fläche, die mit Abfällen bedeckt ist, Volumen und Zusammensetzung der Abfälle, Arten der Ablagerung, Zeitpunkt und Dauer der Ablagerung, Berechnung der noch verfügbaren Restkapazität der Deponie. | jährlich | |
| 5 | Abdichtungssysteme | ||
| 5.1 | Verformung des Basisabdichtungssystems)8) Höhenvermessungen der Sickerrohre im Entwässerungssystem oder in speziell für diesen Zweck verlegten Rohren. | jährlich | jährlich |
| 5.2 | Prüfung der Entwässerungsleitungen und der zugehörigen Schächte durch Kamerabefahrung | jährlich | jährlich |
| 5.3 | Temperaturen im Deponiebasisabdichtungs- system9) Durchgehende Temperaturprofile des Rohrmaterials gemessen am Scheitel der Sickerrohre; bis zu 5 m Überdeckung alle sechs Monate, danach nur noch bei Vorkommnissen, durch die es zu einer wesentlichen Erwärmung des Deponiekörpers kommt wie Deponiebränden, Deponiebelüftung. | standortspezifische Häufigkeit | standortspezifische Häufigkeit |
| 5.4 | Funktionsfähigkeit und Verformung des Oberflächenabdichtungssystems)) | jährlich) | jährlich |
| 5.5 | Dichtungskontrollsystem | vierteljährlich | vierteljährlich |
| 6 | Untertagedeponie Höhenlage der Oberkante der Verfüllsäule nach Anhang 2 Nummer 3.2 | nicht relevant | jährlich10) Nach 20 Jahren ohne auffälligen Befund genügt eine fünfjährliche Kontrolle. |