Teil 2 Zusätzliche Anforderungen bei elektronischer Registerführung
Teil 3 Inhalt der Eintragungen
Teil 4 Aufzeichnungen und Bestätigungen nach § 5 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 3 Schutz der Deckungsregister
Deckungsregister sind vor unberechtigtem Zugriff sowie vor Beschädigung oder Zerstörung durch äußere Einwirkungen wie Feuer oder Wasser besonders zu schützen.