§ 14 Jugend- und Verbraucherschutz - Digitale Gesetze
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Pflichtangebote und optionale Angebote des Diensteanbieters
Abschnitt 3 De-Mail-Dienste-Nutzung
Abschnitt 4 Akkreditierung
Abschnitt 5 Aufsicht
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 14 Jugend- und Verbraucherschutz
Der akkreditierte Diensteanbieter hat bei Gestaltung und Betrieb der De-Mail-Dienste die Belange des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes zu beachten.