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§ 6 Berlin-Klausel - Digitale Gesetze
Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) (DDR-IG)
Eingangsformel
§ 1 Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in eine Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)
§ 2 Steuerfreie Rücklage für Verluste einer Tochtergesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)
§ 3 Gewerbesteuer
§§ 4 und 5
§ 6 Berlin-Klausel
§ 7 Inkrafttreten, Anwendungszeitraum
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.