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§ 5 Stellenobergrenzen - Digitale Gesetze
Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juli 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (DBeglG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes und der Trennungsgeldverordnung
§ 3 Vorübergehende geringerwertige Verwendung
§ 4 Ausgleichsregelungen
§ 5 Stellenobergrenzen
§ 6 Teilzeitbeschäftigung
§ 7 Beurlaubung
§ 8 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Stellenobergrenzen
In den Fällen des § 4 Abs. 1 bleibt die Planstelle des Besoldungsempfängers bei der Anwendung der Stellenobergrenzenregelungen bei der aufnehmenden Behörde oder Einrichtung unberücksichtigt.