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Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBATURNV)
Eingangsformel
§ 1 Abkommen
§ 2 Vermeidung der Doppelbesteuerung
§ 3 Anwendung
§ 4 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 3 Anwendung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Anwendung
Diese Verordnung ist auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden.