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Art 2 - Digitale Gesetze
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBAbkG ISR 2015)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Inhaltsverzeichnis
Art 2
Sofern nach Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens ein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland besteht, wird sie dieses für Steuern, die für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2040 erhoben werden, nicht ausüben.