Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
Abschnitt 3 Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Abschnitt 4 Begleitregelungen
Abschnitt 5 Evaluierung
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 11 Übergangsregelungen
§ 12 Inkrafttreten
Anlage (zu den §§ 5 bis 7) Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden
§ 12 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 12 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.