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[object Object] (BwBBG)
§ 1 Zweck
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Beschleunigte Vergabeverfahren
§ 4 Gemeinsame europäische Beschaffung
§ 5 Beschleunigte Verfahren vor der Vergabekammer
§ 6 Beschleunigte sofortige Beschwerde
§ 7 Verstärkte Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen im Vergabeverfahren
§ 8 Übergangsregelungen
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 8 Übergangsregelungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 8 Übergangsregelungen
Die Regelungen dieses Gesetzes sind auf vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren anzuwenden, die die Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 2 zum Gegenstand haben.