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V. - Digitale Gesetze
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt (BVwAZustG131AnO)
I.
II.
III.
IV.
V.
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
V.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.