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Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen (BVwAWehrpflAnO)
I.
II.
III.
Schlußformel
III. - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
III.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.