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§ 13 Gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Verteilung, Rechte und Vergünstigungen
Dritter Abschnitt Behörden und Beiräte
Vierter Abschnitt Aufnahme
Fünfter Abschnitt Namensführung, Beratung
Sechster Abschnitt Kultur, Forschung und Statistik
Siebter Abschnitt Strafbestimmungen
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Verteilung, Rechte und Vergünstigungen
§ 13 Gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung
Die Rechtsstellung der Spätaussiedler in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach dem Fremdrentengesetz.