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§ 8c (weggefallen) - Digitale Gesetze
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG)
Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
Zweiter Abschnitt Bundesamt für Verfassungsschutz
§ 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
§ 8a Besondere Auskunftsverlangen
§ 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
§ 8c (weggefallen)
§ 8d Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
§ 9 Besondere Formen der Datenerhebung
§ 9a Verdeckte Mitarbeiter
§ 9b Vertrauensleute
§ 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
§ 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
§ 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
§ 14 Dateianordnungen
§ 15 Auskunft an den Betroffenen
§ 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Bundesamt für Verfassungsschutz
§ 8c (weggefallen)