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§ 8c (weggefallen) - Digitale Gesetze
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG)
Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
Zweiter Abschnitt Bundesamt für Verfassungsschutz
Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Bundesamt für Verfassungsschutz
§ 8c (weggefallen)