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[object Object] (BuTMedAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
§ 11 Zeitpunkt
§ 12 Inhalt
§ 13 Prüfungsbereiche
§ 14 Prüfungsbereich Realisieren eines Bild- und Tonproduktes
§ 15 Prüfungsbereich Wahlqualifikationen
§ 16 Prüfungsbereich Bild- und Tonproduktion
§ 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 11 Zeitpunkt - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Abschlussprüfung
§ 11 Zeitpunkt
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.