§ 10 Handlungsfeld „Einen Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb führen und organisieren“
(1) Im Handlungsfeld „Einen Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
(2) Das Handlungsfeld „Einen Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
Nachkalkulation durchführen und Konsequenzen daraus ableiten,
- c)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
- d)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
- e)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus der Kostenanalyse ableiten,
- f)
Preise für Produkte und standardisierte Leistungen kalkulieren und anpassen sowie
- 2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
- b)
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,
- c)
ein Geschäftsmodell entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Kundenberatung,
- d)
Informationen über Produkte und das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen,
- e)
informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten und
- f)
Messeauftritte planen und vorbereiten,
- 3.