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§ 3 Preisbindung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Preisbindung für Bücher (BuchPrG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Preisbindung
§ 4 (weggefallen)
§ 5 Preisfestsetzung
§ 6 Vertrieb
§ 7 Ausnahmen
§ 8 Dauer der Preisbindung
§ 9 Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche
§ 10 Bucheinsicht
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Preisbindung
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.